
| (je nach Zahlungsweise) | (siehe Punkt 3) | |
| Mitgliedsbeiträge: | halbjährlich: | jährlich: |
| Aktive Mitglieder: | ||
| Erwachsene | 39,00 € | 78,00 € |
| Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie Schüler, Studenten, FsJ, Zivil- und Wehrdienstleistende (mit gültiger Bescheinigung) (siehe Punkt 1) | 24,00 € | 48,00 € |
| Gemeinschaftskarten: (siehe Punkt 2) | (gemeinsamer Haushalt, gleiche Bankverbindung) | |
| für 1 Erwachsenen + 1 Kind bis 18 J. | 57,00 € | 114,00 € |
| für zwei Erwachsene | 69,00 € | 138,00 € |
| ab 3 Personen (Familie mit Kindern bis 18 J.) | 81,00 € | 162,00 € |
| Fördermitglieder: (passiv; berechtigt nicht zur Teilnahme am Training) | ||
| für 1 Person | 24,00 € | 48,00 € |
| für 2 Personen (gem. Haushalt, gl. Bankverb.) (siehe Punkt 2) | 36,00 € | 72,00 € |
| Ermäßigte Beiträge: | (nur auf Antrag und Genehmigung des Vorstandes) | |
| Schwerbehinderungen ab 50 % GdB (siehe Punkt 1) | 24,00 € | 48,00 € |
| LengerichAusweis (siehe Punkt 1) | halber Grundbeitrag (ausgenommen |
halber Grundbeitrag Sonderbeiträge!) |
Einige Abteilungen erheben zusätzlich Sonderbeiträge (siehe unten).
(1) Für
ermäßigte Beiträge (Schüler ab 18 Jahre,
Studenten, FsJ, Zivil- und Wehrdienstleistende, Schwerbehinderung,
LengerichAusweis) muss dem TVL eine gültige Bescheinigung vorliegen.
Eine Verlängerung muss unaufgefordert bei der Geschäftsstelle eingereicht
werden, da sonst der Beitrag für aktive Erwachsene gezahlt werden muss (siehe
Punkt 3). Mögliche Sonderbeiträge sind trotz Ermäßigung in voller
Höhe zu entrichten. Bereits gezahlte Mitgliederbeiträge dürfen aus
steuerrechtlichen Gründen vom Verein nicht zurück gezahlt werden.
(2) In den
Gemeinschaftskarten können Mitgliedschaften für Ehepaare/Lebensgemeinschaften
sowie Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr beantragt werden, sofern
mindestens ein Erwachsener (Eltern) mit angemeldet ist. Voraussetzungen hierfür
sind ein gemeinsamer Haushalt und die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge von einem Konto.
(3) Die
Einziehung der Beiträge erfolgt halbjährlich bzw. jährlich zum Anfang bzw.
Mitte des Kalenderjahres. Fehlt die Angabe
der Zahlungsweise auf der Beitrittserklärung, so werden die Beträge
grundsätzlich jährlich abgebucht. Bereits gezahlte Mitgliederbeiträge dürfen
aus steuerrechtlichen Gründen vom Verein nicht zurück gezahlt werden (gilt auch bei fehlenden
Bescheinigungen, siehe Punkt 1). Eine
Mitgliedschaft im Verein kann nur mit Einzugsermächtigung erworben werden. Über
Sondervereinbarungen entscheidet der geschäftsf. Vorstand.
(4) Abmeldungen
aus den Abteilungen bzw. Ummeldungen in andere Abteilungen sowie der Austritt
aus dem Verein ist jeweils zum 30.6. bzw. 31.12. je nach Zahlungsweise möglich
und erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand des TVL
(Geschäftsstelle). Eine mündliche Abmeldung bei einem Übungsleiter/ Trainer ist
keine Kündigung! Gemäß unserer Satzung
verpflichtet sich jedes Mitglied, den Beitrag gemäß der
Kündigungsfristen bis zum 30.6. bzw. 31.12. des entsprechenden Kalenderjahres
zu zahlen. Das gilt auch für den Austritt aus einer Abteilung, für die
Sonderbeiträge erhoben werden. Bereits gezahlte Mitgliederbeiträge dürfen vom
Verein aus steuerrechtlichen Gründen nicht zurück gezahlt werden.
(5) Jedes
Mitglied erkennt durch seinen Vereinsbeitritt die Satzung des TVL an. Die
Vereinssatzung kann bei den Vorstandsmitgliedern und in der Geschäftsstelle
des TVL eingesehen werden.
(6) Wir weisen unsere Mitglieder darauf hin, dass alle Daten per EDV erfasst
werden. Der TVL verpflichtet sich im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, diese Daten ausschließlich für Vereinszwecke zu nutzen.
| Fitness-Studio | Abt.Nr. 37 | 15,00 € | Aktive Mitglieder | |
| Bogenschießen | Abt.Nr. 29 | 8,00 € | Aktive Mitglieder | |
| Ballett | Abt.Nr. 56 | 23,00 € | Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren | |
| 28,00 € | Aktive Erwachsene | |||
| 17,00 € | zweites Kind einer Familie / zweites Ballettangebot | |||
| 12,00 € | drittes Kind einer Familie / drittes Ballettangebot | |||
| Judo | Abt.Nr. 22 | 1,00 € | Aktive Mitglieder | |
| Leichtathletik | Abt.Nr. 25 | 2,00 € | Aktive Mitglieder | |
| Reha-Anschluss "Fit bleiben nach Reha" | Abt.Nr. 41 | 10,00 € | Aktive Mitglieder | |
| Schwimmen | Abt.Nr. 42, 45 - 49 | 2,00 € | Aktive Mitglieder | |
| Trampolin | Abt.Nr. 55 | 3,00 € | Aktive Mitglieder | |
| TC Römer | Abt.Nr. 50, 67, 66 | 7,00 € | Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre | |
| 4,00 € | pro weiteres Kind einer Familie (gleiche Anschrift) | |||
| 8,00 € | Aktive Erwachsene bei Trainingsstunden pro Monat | |||
| 3,00 € | Passive Mitglieder | |||
| Mädchen-Turnen (Wettkampf) |
Abt.Nr. 62 | 4,00 € | Wettkampfturnen vorbereitend bis 1,5 Stunden Training pro Woche | |
| Abt.Nr. 59 | 9,00 € | Wettkampfturnen erweitert mehr als 1,5 Std. Training pro Woche |
Kombibeiträge für Doppelmitgliedschaften TVL / HSG e.V.
(gültig vom 01.07.2010 bis 31.12.2011)
| halbjährlich: | jährlich: | (je nach Zahlungsweise (siehe Punkt 3) | |
| für handballspielende Mitglieder der HSG e.V. | 15,00 € | 30,00 € | Kinder/Jugendl. bis 18 Jahre |
| 24,00 € | 48,00 € | Erwachsene | |
| 36,00 € | 72,00 € | Gemeinschaftskarte für 2 Personen (siehe Punkt 2) |