Beitragsordnung

Bereits geleistete Mitgliederbeiträge
dürfen aus steuerrechtlichen Gründen
vom Verein nicht zurück gezahlt werden.

Grundbeiträge
Sonderbeiträge
Kombibeiträge TVL / HSG e.V.
Beitragsordnung


Beitragsordnung des Turnverein Lengerich

(gültig ab 01.07.2008)

(je nach Zahlungsweise)  (siehe Punkt 3)
Mitgliedsbeiträge: halbjährlich: jährlich:
Aktive Mitglieder:
Erwachsene 39,00 € 78,00 €
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie Schüler, Studenten, FsJ, Zivil- und Wehrdienstleistende (mit gültiger Bescheinigung) (siehe Punkt 1) 24,00 € 48,00 €
Gemeinschaftskarten: (siehe Punkt 2) (gemeinsamer Haushalt, gleiche Bankverbindung)
für 1 Erwachsenen + 1 Kind bis 18 J. 57,00 € 114,00 €
für zwei Erwachsene 69,00 € 138,00 €
ab 3 Personen (Familie mit Kindern bis 18 J.) 81,00 € 162,00 €
Fördermitglieder: (passiv; berechtigt nicht zur Teilnahme am Training)
für 1 Person 24,00 € 48,00 €
für 2 Personen (gem. Haushalt, gl. Bankverb.) (siehe Punkt 2) 36,00 € 72,00 €
Ermäßigte Beiträge: (nur auf Antrag und Genehmigung des Vorstandes)
Schwerbehinderungen ab 50 % GdB (siehe Punkt 1) 24,00 € 48,00 €
LengerichAusweis (siehe Punkt 1) halber Grundbeitrag
(ausgenommen
halber Grundbeitrag
Sonderbeiträge!)

 Einige Abteilungen erheben zusätzlich Sonderbeiträge (siehe unten).


(1) F
ür ermäßigte Beiträge (Schüler ab 18 Jahre, Studenten, FsJ, Zivil- und Wehrdienstleistende, Schwerbehinderung, LengerichAusweis) muss dem TVL eine gültige Bescheinigung vorliegen. Eine Verlängerung muss unaufgefordert bei der Geschäftsstelle eingereicht werden, da sonst der Beitrag für aktive Erwachsene gezahlt werden muss (siehe Punkt 3). Mögliche Sonderbeiträge sind trotz Ermäßigung in voller Höhe zu entrichten. Bereits gezahlte Mitgliederbeiträge dürfen aus steuerrechtlichen Gründen vom Verein nicht zurück gezahlt werden.

(2)
In den Gemeinschaftskarten können Mitgliedschaften für Ehepaare/Lebensgemeinschaften sowie Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr beantragt werden, sofern mindestens ein Erwachsener (Eltern) mit angemeldet ist. Voraussetzungen hierfür sind ein gemeinsamer Haushalt und die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge von einem Konto.

(3)
Die Einziehung der Beiträge erfolgt halbjährlich bzw. jährlich zum Anfang bzw. Mitte des Kalenderjahres. Fehlt die Angabe der Zahlungsweise auf der Beitrittserklärung, so werden die Beträge grundsätzlich jährlich abgebucht. Bereits gezahlte Mitgliederbeiträge dürfen aus steuerrechtlichen Gründen vom Verein nicht zurück gezahlt werden (gilt auch bei fehlenden Bescheinigungen, siehe Punkt 1). Eine Mitgliedschaft im Verein kann nur mit Einzugsermächtigung erworben werden. Über Sondervereinbarungen entscheidet der geschäftsf. Vorstand.

(4)
Abmeldungen aus den Abteilungen bzw. Ummeldungen in andere Abteilungen sowie der Austritt aus dem Verein ist jeweils zum 30.6. bzw. 31.12. je nach Zahlungsweise möglich und erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand des TVL (Geschäftsstelle). Eine mündliche Abmeldung bei einem Übungsleiter/ Trainer ist keine Kündigung! Gemäß unserer Satzung  verpflichtet sich jedes Mitglied, den Beitrag gemäß der Kündigungsfristen bis zum 30.6. bzw. 31.12. des entsprechenden Kalenderjahres zu zahlen. Das gilt auch für den Austritt aus einer Abteilung, für die Sonderbeiträge erhoben werden. Bereits gezahlte Mitgliederbeiträge dürfen vom Verein aus steuerrechtlichen Gründen nicht zurück gezahlt werden.

(5) 
Jedes Mitglied erkennt durch seinen Vereinsbeitritt die Satzung des TVL an. Die Vereinssatzung kann bei den Vorstandsmitgliedern und in der Geschäftsstelle des TVL eingesehen werden.

(6) 
Wir weisen unsere Mitglieder darauf hin, dass alle Daten per EDV erfasst werden. Der TVL verpflichtet sich im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, diese Daten ausschließlich für Vereinszwecke zu nutzen.



Monatliche Sonderbeiträge * sind für Abteilungen und pro Mitglied zu zahlen:
 
Fitness-Studio Abt.Nr. 37 15,00 € Aktive Mitglieder
BogenschießenAbt.Nr. 298,00 €Aktive Mitglieder
BallettAbt.Nr. 5623,00 €Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren
28,00 €Aktive Erwachsene 
17,00 €zweites Kind einer Familie / zweites Ballettangebot
12,00 €drittes Kind einer Familie / drittes Ballettangebot
Judo Abt.Nr. 22 1,00 € Aktive Mitglieder
Leichtathletik Abt.Nr. 25 2,00 € Aktive Mitglieder
Reha-Anschluss
"Fit bleiben nach Reha"
Abt.Nr. 4110,00 €Aktive Mitglieder
Schwimmen Abt.Nr. 42, 45 - 49 2,00 € Aktive Mitglieder
Trampolin Abt.Nr. 55 3,00 € Aktive Mitglieder
TC RömerAbt.Nr. 50, 67, 667,00 €Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre
4,00 €pro weiteres Kind einer Familie (gleiche Anschrift)
8,00 €Aktive Erwachsene bei Trainingsstunden pro Monat
3,00 €Passive Mitglieder
Mädchen-Turnen
(Wettkampf)
Abt.Nr. 62 4,00 € Wettkampfturnen vorbereitend bis 1,5 Stunden Training pro Woche
Abt.Nr. 59 9,00 € Wettkampfturnen erweitert mehr als 1,5 Std. Training pro Woche

*) Die o.g. monatlichen Sonderbeiträge werden halbjährlich/jährlich je nach Zahlungsweise (unabhängig vom evtl. ermäßigten Grundbeitrag) erhoben: siehe Punkt 1 und 3
Austritt aus dem Verein bzw. einer Abteilung mit Sonderbeiträgen: siehe Punkt 4


Bereits gezahlte Mitgliederbeiträge dürfen aus steuerrechtlichen Gründen vom Verein nicht zurück gezahlt werden.

Kombibeiträge für Doppelmitgliedschaften TVL / HSG e.V.

(gültig vom 01.07.2010 bis 31.12.2011)

halbjährlich:jährlich:(je nach Zahlungsweise (siehe Punkt 3)
für handballspielende
Mitglieder der HSG e.V.
15,00 €30,00 €Kinder/Jugendl. bis 18 Jahre
24,00 €48,00 €Erwachsene
36,00 €72,00 €Gemeinschaftskarte für 2 Personen (siehe Punkt 2)