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Beitragsordnung



Beitragsordnung des Turnverein Lengerich (gültig ab 01.07.2023)
Bereits geleistete Mitgliederbeiträge dürfen aus steuerrechtlichen Gründen vom Verein nicht zurück gezahlt werden.
 

MITGLIEDSBEITRAG

Einige Abteilungen erheben zusätzlich Sonderbeiträge (siehe unten).
Anerkannt werden auch Münsterland-Karten.
 
1) Für ermäßigte Beiträge (Schüler ab 18 Jahre, Studenten, Zivil- und Wehrdienstleistende, FsJ oder BFD, Schwerbehinderung, LengerichAusweis) muss dem TVL eine gültige Bescheinigung vorliegen. Eine Verlängerung muss unaufgefordert bei der Geschäftsstelle eingereicht werden, da sonst der Beitrag für aktive Erwachsene gezahlt werden muss (siehe auch 3). Mögliche Sonderbeiträge sind trotz Ermäßigung in voller Höhe zu entrichten. Bereits gezahlte Mitgliederbeiträge dürfen aus steuerrechtlichen Gründen vom Verein nicht zurück gezahlt werden.

2) In den Gemeinschaftskarten können Mitgliedschaften für Ehepaare/Lebensgemeinschaften sowie Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr beantragt werden, sofern mindestens ein  Erwachsener (Eltern) mit angemeldet ist. Voraussetzungen hierfür sind ein gemeinsamer Haushalt und die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge von einem Konto.

3) Die Einziehung der Beiträge erfolgt halbjährlich bzw. jährlich zum Anfang bzw. Mitte des Kalenderjahres. Fehlt die Angabe der Zahlungsweise auf der Beitrittserklärung, so werden die Beträge grundsätzlich jährlich abgebucht. Bereits gezahlte Mitgliederbeiträge dürfen aus steuerrechtlichen Gründen vom Verein nicht zurück gezahlt werden. Eine Mitgliedschaft im Verein kann nur mit Einzugsermächtigung erworben werden. Über Sondervereinbarungen entscheidet der geschäftsf. Vorstand.

4) Abmeldungen aus den Abteilungen bzw. Ummeldungen in andere Abteilungen sowie der Austritt aus dem Verein ist jeweils zum 30.6. bzw. 31.12. je nach Zahlungsweise möglich und erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand des TVL (Geschäftsstelle). Eine mündliche Abmeldung bei einem Übungsleiter/ Trainer ist keine Kündigung! Gemäß unserer Satzung verpflichtet sich jedes Mitglied, den Beitrag gemäß der Kündigungsfristen bis zum  30.6. bzw. 31.12. des entsprechenden Kalenderjahres zu zahlen. Das gilt auch für den Austritt aus einer Abteilung, für die Sonderbeiträge erhoben werden. Bereits gezahlte Mitgliederbeiträge dürfen vom Verein aus steuerrechtlichen Gründen nicht zurück gezahlt werden.

5) Jedes Mitglied erkennt durch seinen Vereinsbeitritt die Satzung des TVL an. Diese kann bei den Vorstandsmitgliedern und in der Geschäftsstelle des TVL eingesehen werden.

6) Wir weisen unsere Mitglieder darauf hin, dass alle Daten per EDV erfasst werden. Der TVL verpflichtet sich im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, diese Daten ausschließlich für Vereinszwecke zu nutzen.
 

SONDERBEITRÄGE

Monatliche Sonderbeiträge* sind für Abteilungen und pro Mitglied zu zahlen:

 
*) Die o.g. monatlichen Sonderbeiträge umfassen die Jahreskosten, die auf zwölf Monate umgelegt wurden und werden auch für Zeiten erhoben, in denen kein Training stattfindet (z.B. Schulferien). Die Sonderbeiträge werden halbjährlich/jährlich je nach Zahlungsweise erhoben (unabhängig vom evtl. ermäßigten Grundbeitrag): siehe hierzu 1, 3  

Austritt aus dem Verein bzw. einer Abteilung mit Sonderbeiträgen: siehe 4
Bereits gezahlte Mitgliederbeiträge dürfen aus steuerrechtlichen Gründen vom Verein nicht zurück gezahlt werden.

Einzugstermine

Wiederkehrende Beitragseinzüge
ZahlweiseErster Werktag im...
Halbjahres- (1. Halbjahr) und JahrebeiträgeFebruar
Halbjahresbeiträge (2. Halbjahr)August

Einmaleinzüge bei Neueintritten innerhalb des Jahres:
EingangsstempelErster Werktag im...
bis 28. FebruarApril
bis 30. AprilJuni
bis 31. JuniAugust
bis 31. AugustOktober
bis 31. OktoberDezember
bis 31. DezemberFebruar

Einzelbeträge/Nachforderungen:
Offene BeträgeErster Werktag im...
bis 28. FebruarApril
bis 30. AprilJuni
bis 31. JuniAugust
bis 31. AugustOktober
bis 31. OktoberDezember
bis 31. DezemberFebruar